SCHUTZKONZEPT “BLTC” BASLER LAWN-TENNIS-CLUB

Version 12.1 gültig ab 13. September 2021

COVID Beauftragte: Claudia Protic-Hediger I Infrastruktur I Tel. 079 633 12 00 I claudia.protic@protic.ch

 

1.    Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb/Aufenthalt auf der

Tennis-Anlage des BLTC

Folgendes ist zu beachten

Nur Spieler und Spielerinnen, die sich im GotCourts Reservationssystem eingetragen haben, dürfen auf der Tennisanlage spielen, um eine vollständige Spieler Präsenzliste zu haben (Rückverfolgung von engeren Kontakten).

Nutzung der Anlage und Räume in Abhängigkeit der Distanzregeln und unter Einhaltung der Maskenpflicht im Innenbereich. Sind in einem Raum ausschliesslich Personen mit Zertifikat anwesend, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

·        Jedes Mitglied akzeptiert die Schutzmassnahmen des BLTC.

Die Zertifikatspflicht gilt nur in der Tennishalle, nicht für Aussenplätze.

·        Bei Kindern und Jugendlichen sind die Eltern für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

·        Es werden keine Gegenstände, Rackets, Getränkeflaschen, etc. ausgetauscht.

·        Wenn immer möglich bereits umgezogen auf die Anlage kommen.

 

1.1  Covid-19-Beauftragte

Claudia Protic-Hediger, Tel. 079 633 12 00, claudia.protic@protic.ch

Mithilfe und Kontrolle auch durch Platzwart, Franco Falvo 076 830 13 65

 

1.2  Hygienevorschriften / Reinigung

Auf der gesamten Anlage gelten die Hygienevorschriften des BAG.

·     Alle Personen waschen und/oder desinfizieren regelmässig die Hände. 

·     Der Club stellt Desinfektionsmittel in den Garderoben/Toiletten zur Verfügung.

·     Auf das traditionelle «Shake-Hands» ist weiterhin zu verzichten.

 

1.3  Social Distancing / Abstand halten

Der Abstand von 1,5 Meter muss gewährleistet sein.

Mindestabstand der Spielerbänke von 1,5 m. Die Bänke dürfen nicht verschoben werden.

Einhaltung Mindestabstand von 1,5 m auch in Garderoben und Duschen.

·     Damen-Garderobe: höchstens 3 Personen / Dusche/WC 2 Personen

·     Herren-Garderobe: Anzahl 7 Personen / Dusche: 2 Personen

Sind in einem Raum ausschliesslich Personen mit einem Zertifikat anwesend, kann auf die Abstandsregeln verzichtet werden.

 

1.4  Maximale Gruppengrösse / Nutzung der Anlage / Clubhaus-Restaurant

Die gesamte Infrastruktur darf geöffnet sein. Die gesamten Innenräume müssen regelmässig gelüftet werden.

Bitte bei Möglichkeit immer umgezogen kommen. Bei Benützung der Garderoben/Duschen möglichst zügig vorwärtsmachen, 

Abstand einhalten, Masken tragen und Personenobergrenze beachten! Sind in einem Raum ausschliesslich Personen mit Zertifikat anwesend, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

 «Für das Restaurant/Clubhaus gelten die Vorgaben des Bundes für Gastronomie.»

 1.5  Maskenpflicht

Maskenpflicht im Aussenbereich aufgehoben. In allen Innenräumen (Garderobe, Wartebereich, Rezeption etc.) muss weiterhin die Gesichtsmaske getragen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Sind in einem Raum ausschliesslich Personen mit Zertifikat anwesend, kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

1.6  Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing)

Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass nahe Kontakte entstehen, müssen die Kontaktdaten aller auf der Anlage anwesenden Personen erhoben werden und auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Personen, die nicht über das GotCourts Reservierungssystem eingetragen sind, müssen sich auf der Präsenzliste schriftlich eintragen mit: Name/Vorname, Wohnort, Tel.-Nr./E-Mail/Datum/Uhrzeit. Die Liste liegt beim Pavillon auf.

 

1.7  Personen mit Krankheitssymptomen

Hier gelten die spezifischen Vorgaben des BAG.

Wer sich krank fühlt bleibt zu Hause!

 

1.8  Informationspflicht

Das Schutzkonzept wird auf der Anlage aufgehängt und auf unserer Homepage www.BLTC.ch veröffentlicht.

Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird aufgehängt (Download: Homepage BAG).

 

1.9  Sonstiges / Tennisunterricht / Veranstaltungen und Wettkämpfe:

Der Tennisunterrichtende übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der vom Club definierten Schutzmassnahmen.

Für Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften gelten besondere Bestimmungen des BAG, die eingehalten werden müssen (vgl. Punkt 2.).

  

2.    Schutzmassnahmen für Veranstaltungen und Wettkämpfe

 

Veranstaltungen und Wettkämpfe sind für alle Altersklassen erlaubt.

2.1 Verantwortliche Person

Bei Interclub Spielen auf der Anlage ist der Captain der jeweiligen Mannschaft für die Einhaltung der Schutzmassnahmen und Vorgaben des BAG/Schutzkonzept die verantwortliche Person.

Bei sonstigen Wettkämpfen und Veranstaltungen ist jeweils die veranstaltende Organisation oder Person für die Einhaltung der Schutzmassnahmen und Vorgaben die verantwortliche Person.

2.2 Rückverfolgung von Kontakten

Alle Personendaten müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies kann durch die Erfassung (Name, Vorname, Telefonnummer) über Reservationssysteme oder mittels Kontaktformular organisiert werden. Die Spielenden sind in der Turnieradministration (Advantage) von Swiss Tennis erfasst.

Protokolle und Präsenzlisten dürfen ausschliesslich dem allfälligen Contact Tracing dienen.

 

2.3 Hygienemassnahmen

Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände waschen/desinfizieren. Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.

 

2.4 Social Distancing / Abstandsregeln und Zuschauer

Der Zuschauerbereich definiert sich um das Spielfeld. Das Restaurant und das Clubhaus gehören nicht dazu. Andere Teilnehmende, Staff/Mitarbeiter, Team-Mitglieder, Betreuungspersonen etc. gelten nicht als Zuschauer. 

Für Wettkämpfe sind draussen maximal 300 Zuschauern zugelassen. Es gilt Sitzpflicht, es muss Maske getragen werden und Abstand eingehalten werden. 

§  Der Zuschauerbereich definiert sich um das Spielfeld. Das Restaurant und das Clubhaus gehören nicht dazu. Andere Teilnehmende, Staff/Mitarbeiter, Team-Mitglieder, Betreuungspersonen etc. gelten nicht als Zuschauer. 

§  Wenn keine Zertifikats-Zugangsbeschränkung besteht, sind draussen und mit Sitzpflicht Publikumsanlässe mit maximal 1000 Personen (Zuschauerinnen und Zuschauer und Teilnehmende) zugelassen. Dies gilt sowohl für professionelle als auch neu für Amateuranlässe. Ohne Sitzpflicht sind draussen höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Die verfügbaren Kapazitäten der Einrichtung dürfen bis maximal zu zwei Drittel besetzt werden

§  Wenn der Zugang nicht auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt wird, gilt auch drinnen eine maximale Personenzahl von 30 (Publikum und teilnehmende Sportlerinnen und Sportler), die gleichzeitig anwesend sind. Die Zuschauerränge dürfen nur bis zu zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. 

§  Wenn der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt wird, gelten keine Einschränkungen, es muss lediglich ab 1000 Personen eine Bewilligung beim Kanton eingeholt werden.

§  Körperkontakt soll vermieden und die Abstandsregel von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Plakat von BAG und Swiss Tennis aufhängen und aktiv die Beteiligten an das Einhalten der Regeln erinnern.

 

Der BLTC behält sich das Recht vor, die Schutzmassnahmen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen gemäss BAG Vorgaben.

Besten Dank für die Mithilfe und sich an die Vorgaben halten.

 

Ihr BLTC / Vorstand